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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97 (https://dejure.org/1998,3007)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.05.1998 - 12 A 12501/97 (https://dejure.org/1998,3007)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Mai 1998 - 12 A 12501/97 (https://dejure.org/1998,3007)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtungsfrist; Nichtiger Verwaltungsakt; Emmott'sche Fristenhemmung; Umsetzung von EWG-Richtlinien; Abgabenbescheid; EU-rechtswidriger Verwaltungsakt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 198
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97
    Erst im Anschluß an das nach Klageerhebung ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1996 - 3 C 7.95 - (BVerwGE 102, 39 = Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 16), aus dem im übrigen für die Frage der Fristenhemmung nichts abzuleiten ist, begehrte die Klägerin die vollumfängliche Aufhebung des angefochtenen Gebührenbescheides.

    Die Klägerin rügt, das Verwaltungsgericht sei vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1996 (a.a.O.) abgewichen, indem es dem Satzungsgeber die grundsätzliche Kompetenz zuerkannt habe, von den gemeinschaftsrechtlichen EG-Pauschalbeträgen unter bestimmten Voraussetzungen abzuweichen.

  • BVerwG, 26.08.1977 - VII C 71.74

    Gemeinschaftsrecht - Verfügung einer nationalen Behörde - Fristversäumnis -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat hierzu in seinem Beschluß vom 13. Oktober 1997 - 5 SN 275.97 - unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Rewe (NJW 1977, 495) und das dazu ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1977 - 7 C 71.74 - (NJW 1978, 508) entschieden, die Emmott'sche Fristenhemmung sei im Falle der Festsetzung von Fristen für die Rechtsverfolgung im abgabenrechtlichen Bereich wegen des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit nicht anwendbar.

    Auch ein Verstoß gegen das Recht der europäischen Gemeinschaft stellt nicht allein wegen des Ranges oder der Bedeutung der verletzten Bestimmung des Gemeinschaftsrechts einen besonders schwerwiegenden Fehler dar (vgl. BVerwG NJW 1978, 508; Sachs, a.a.O. § 44 Rdnr. 106; Stadie in NVwZ 1994, 435, 436).

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97
    Der Europäische Gerichtshof führte unter Bezugnahme auf seine frühere Rechtsprechung (unter anderem das Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Slg. 1976, 1989 - Rewe = NJW 1977, 495) aus, daß es mangels einer Gemeinschaftsregelung auf diesem Gebiet Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedsstaaten sei, die Verfahrensmodalitäten für die Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollten, sofern diese Modalitäten nicht ungünstiger seien als für gleichartige Klagen, die das innerstaatliche Recht beträfen, und nicht so ausgestaltet seien, daß sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräume, praktisch unmöglich mache.

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat hierzu in seinem Beschluß vom 13. Oktober 1997 - 5 SN 275.97 - unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Rewe (NJW 1977, 495) und das dazu ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1977 - 7 C 71.74 - (NJW 1978, 508) entschieden, die Emmott'sche Fristenhemmung sei im Falle der Festsetzung von Fristen für die Rechtsverfolgung im abgabenrechtlichen Bereich wegen des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit nicht anwendbar.

  • BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53

    Berichtigung eines Berufungsurteils

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97
    Da die Berichtigung nach § 118 Abs. 1 VwGO jederzeit und damit auch noch nach Einlegung von Rechtsmitteln vorgenommen werden kann (vgl. BGHZ 18, 350, 356), ist die Beklagte jedenfalls nicht gehindert, einen solchen Antrag beim Verwaltungsgericht zu stellen.
  • BVerwG, 16.07.1968 - VI C 1.66

    Verweisung an das zuständige Gericht des zuständigen Gerichtszweiges - Aufhebung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97
    Berücksichtigt werden können alle Bestandteile des Urteils, also auch der Tenor (vgl. BVerwGE 30, 146).
  • BFH, 21.03.1996 - XI R 36/95

    Keine "Emmott'sche Fristenhemmung" bei richtlinienwidriger Auslegung und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97
    Soweit die Klägerin - außerhalb der Frist des § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO - weiter gerügt hat, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 21. März 1996 - XI R 36.95 - (BB 1996, 1370 = BFHE 179, 563) ab, trifft dies ebenfalls nicht zu.
  • BGH, 27.06.1955 - II ZR 232/54

    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Kommanditisten über die Geschäftsführung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97
    Die Bestimmung läßt deutlich erkennen, daß dadurch nicht die Kostenentscheidung selbst der Anfechtung entzogen sein soll, sondern daß nur aus prozeßwirtschaftlichen Erwägungen die selbständige und alleinige Anfechtung der Kostenentscheidung unzulässig sein soll (vgl. BGHZ 17, 392, 397 zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 99 ZPO).
  • BVerwG, 06.02.1963 - V C 24.61

    Entscheidung des Gerichts i.R. teilweiser Erledigung der Hauptsache auch über die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97
    Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die oberen Gerichte von Rechtsmitteln zu entlasten, die ausschließlich wegen der Kosten eingelegt werden (BVerwG, DVBl 1963, 522).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94

    Anforderungen an die Einlegung einer Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97
    Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März1997 - 3 NB 3.94 - hingewiesen hat, in der es heißt, ein Verstoß gegen § 24 des Fleischhygienegesetzes - FlHG -, der die Gebührenfestsetzung nur unter Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben erlaube, stelle eine Verletzung von Bundesrecht dar und habe daher nach Art. 31 GG die Nichtigkeit zur Folge, kann sie hieraus nichts herleiten.
  • OVG Hamburg, 20.02.1997 - Bs IV 19/97

    Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Ernsthafte Zweifel; Zulassung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97
    Da die Zulassung der Berufung nur in Betracht kommt, wenn der Antragsteller geltend macht und darlegt, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts im Ergebnis unrichtig ist, genügt es nicht, wenn einzelne Begründungselemente in der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung unzutreffend sind (OVG Hamburg, NVwZ 1997, 1231; Niedersächsisches OVG, NVwZ 1997, 1225, OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 193; Günther in NVwZ 1998, 472, vgl. hierzu auch die Abhandlung von Berkemann in DVBl 1998, 446, 454).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1997 - 12 A 2047/97

    Darlegung ernstlicher Zweifel; Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen

  • EuGH, 17.07.1997 - C-114/95

    Texaco

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 A 36.86

    Gebot der Wahrung von Belangen der Versicherten - Genehmigungspflichtige

  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 5 A 406/13

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; unrichtige

    Jedoch müssen auch Anfechtungsklagen gegen nichtige Bescheide die Klagefrist des § 74 Abs. 1 VwGO wahren (OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12. Mai 1998 - 12 A 12501/97 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 7 LB 84/11

    Nichtigkeit einer in Kenntnis der Rechtswidrigkeit erlassenen Widmungsverfügung

    Diese muss daher nicht vorrangig erhoben werden, insbesondere nicht, wenn die Erfolgsaussichten eines Anfechtungsantrages wegen Ablaufs der Anfechtungsfrist gem. § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO zweifelhaft sind (OVG Koblenz, Beschl. v. 12.05.1998 - 12 A 12501/97 - NVwZ 1999, 198; Sodan, in: ders./Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 42 Rn. 23).
  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960

    Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des

    Alle späteren Zuschriften der Klagebevollmächtigten können nur insoweit in die tatsächliche und rechtliche Würdigung einbezogen werden, als sie sich als bloße Erläuterung und Verdeutlichung solcher Gesichtspunkte darstellen, die bereits innerhalb jeweils offener Frist in einer dem Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO genügenden Weise vorgetragen wurden (BayVGH, B.v. 21.4.1998 - 8 ZB 97.3443 - BayVBl 1998, 221; OVG RhPf, B.v. 12.5.1998 - 12 A 12501/97 - NVwZ 1999, 198; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 124a Rn. 99; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 124a Rn. 50).
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